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Was Sie wissen sollten
Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn er vorher von einem Arzt untersucht worden ist und dem Arbeitbegeber eine Bescheinigung über diese Untersuchung vorliegt. Verfahren Für diese Untersuchung erhält der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein von der zuständigen Gemeindebehörde. Kosten Der Untersuchungsberechtigungsschein ist gebührenfrei und wird nur bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt.
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